Sozialleistungen für Flüchtlinge verfassungswidrig
Asylbewerber und andere Flüchtlinge erhalten seit 1993 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Der Wert der Sach- und Geldleistungen liegen bis zu 47% unter den als soziokulturelles Existenzminimum festgelegten Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2). Alleinstehende erhalten – wenn sie denn … Sozialleistungen für Flüchtlinge verfassungswidrig weiterlesen
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